Das Energieseminar und das Labor zum Energieseminar haben einen Umfang von 6 LP. Bei einigen Studien- und Prüfungsordnungen lassen sich aber z.B. als Wahlpflichtlabor nur maximal 4 LP einbringen. Dies kann von unserer Seite nicht beeinflusst werden. Ob die verbleibenden 2 LP auf eine andere Weise eingebracht werden können, können nur die zuständigen Prüfungsobleute festlegen.